Chorvereinigung Emme
Meldewesen
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Die Chorvereinigung Emme (CVE) regelt nachfolgend das Meldewesen für alle ihr angeschlossenen Vereine verbindlich:
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1. Mutationen in den Vorständen und in der Direktion sind laufend und unverzüglich dem Sekretär CVE und dem Webmaster mitzuteilen.
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2. Bis spätestens Ende Januar sind der Sekretärin CVE jeweils folgende Meldungen einzureichen:
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- Anzahl aktive Mitglieder ( Stand 31. Dezember des Vorjahres )
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2. Bis Ende Januar sind dem Veteranenobmann CVE jeweils folgende Meldungen einzureichen:
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- Anzahl bestehender Veteranen ( Angabe von Name, Adresse, und Anzahl Jahre aktiver Sängertätigkeit.
- Anzahl neuer Veteranen ( Sänger welche im laufenden Jahr den Status Veteran erreichen.Angabe von Name, Adresse, und Anzahl Jahre aktiver Sängertätigkeit )
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3. Bis Ende Dezember des laufenden Jahres sind folgende Meldungen einzureichen:
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- Vorstandsliste mit Adressen ( dem Sekretär und dem Webmaster )
- SUISA Meldung (der Geschäftsstelle SCV, Gönhardweg 32, 5000 Aarau oder elektronisch unter iv-scv.ch
- Im folgenden Jahr bevorstehende Jubiläen und Anlässe. ( dem Sekretär CVE und dem Webmaster )
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Herzlichen Dank für die termingerechte Einreichung der Angaben.
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