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Meldewesen

Die Chorvereinigung Emme (CVE) regelt nachfolgend das Meldewesen für alle ihr angeschlossenen Vereine verbindlich:

1. Mutationen in den Vorständen und in der Direktion sind laufend und unverzüglich dem Sekretär CVE und dem Webmaster                 mitzuteilen.

2. Bis spätestens Ende Januar sind der Sekretärin CVE jeweils folgende Meldungen einzureichen:

   -  Anzahl aktive Mitglieder ( Stand 31. Dezember des Vorjahres )

2. Bis Ende Januar sind dem Veteranenobmann CVE jeweils folgende Meldungen einzureichen:

   -  Anzahl bestehender Veteranen ( Angabe von Name, Adresse, und Anzahl Jahre aktiver Sängertätigkeit.

   -  Anzahl neuer Veteranen ( Sänger welche im laufenden Jahr den Status Veteran erreichen.Angabe von Name, Adresse, und           Anzahl Jahre aktiver Sängertätigkeit )

3. Bis Ende Dezember des laufenden Jahres sind folgende Meldungen einzureichen:

   -  Vorstandsliste mit Adressen ( dem Sekretär und dem Webmaster )

   -  SUISA Meldung (der Geschäftsstelle SCV, Gönhardweg 32, 5000 Aarau oder elektronisch unter iv-scv.ch

   -  Im folgenden Jahr bevorstehende Jubiläen und Anlässe. ( dem Sekretär CVE und dem Webmaster )

 

 

 

Herzlichen Dank für die termingerechte Einreichung der Angaben.

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