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Durchführung eines Sängertages

Die Chorvereinigung Emme (CVE) regelt den Rahmen für die Durchführung von Sängertagen für alle ihr angeschlossenen Vereine verbindlich:

1.  Die CVE veranstaltet regelmässig – nach Möglichkeit jährlich – und unter Mitwirkung eines angeschlossenen Vereins einen                  Sängertag. Die Sängertage können mit oder ohne Expertisen durchgeführt werden, wobei im Sinne der fortwährenden                      Weiterentwicklung der Chöre einer Durchführung mit Expertisen der Vorzug zu geben ist.

2.  Die Teilnahme ist für jeden Verein der CVE Ehrensache!

3.  An der Präsidenten-/Dirigentenkonferenz wird festgelegt, welcher Verein den Sängertag im übernächsten Jahr durchführen wird.            Eine Organisation durch mehrere Vereine ist selbstverständlich möglich.

4.  Das Datum wird vom durchführenden Verein vorgeschlagen und an der darauf folgenden Delegiertenversammlung genehmigt.

5.  Die Gesamtchorlieder werden vom Chorleiter vorgeschlagen, durch die Präsidenten-/Dirigentenkonferenz genehmigt und

     spätestens an der Delegiertenversammlung bekannt gegeben.

6.  Ein Vorstandsmitglied der CVE ist zwingend Mitglied im Organisationskomitee des durchführenden Vereins. Mindestens sechs              Monate vor dem Sängertag findet eine erste gemeinsame Besprechung des OK des Sängertages und dem Vorstand der CVE              statt. Themen:

     – Stand der Vorbereitungen

     – grober Zeitplan

     – Lokalitäten

     – Spezialitäten

     – Ehrengäste

     – Einladungen/Ausschreibung

     – allfällige Unterstützungsmöglichkeiten seitens der CVE

Eine weitere gemeinsame Besprechung findet rund drei Monate vor dem Sängertag statt. Themen:

    – Festprogramm

    – Preis der Festkarte

    – Zeitplan/Ablauf

Die Kosten für Experten werden dem OK belastet und können

den bewerteten Vereinen direkt in Rechnung gestellt oder

in den Festkartenpreis einbezogen werden (bei obligatorischer Bewertung).

Die CVE übernimmt gegenüber dem OK eine Defizitgarantie von maximal CHF 1’500.00.

Das Reglement tritt ab Januar 2006 in Kraft. Angepasst mit DV-Beschluss 2012.   Besprochen und verabschiedet anlässlich der Gründungs-Delegiertenversammlung vom 29. Oktober 2004 in Ersigen.

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